E-Rechnung archivieren: So geht's für Freelancer

Seit 2025 gilt die E-Rechnungspflicht. Erfahre, wie du XRechnung und ZUGFeRD als Freelancer GoBD-konform archivierst.


Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für viele Freelancer wirft das Fragen auf: Was genau ist eine E-Rechnung? Wie archiviert man sie richtig? Und was passiert, wenn man es falsch macht?

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist kein PDF. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat – konkret eine XML-Datei, die alle Rechnungsdaten in einem standardisierten Format enthält.

In Deutschland gibt es zwei gängige Formate:

XRechnung

  • Reines XML-Format
  • Wird vor allem im B2G-Bereich (Business-to-Government) eingesetzt
  • Standard für öffentliche Auftraggeber
  • Keine visuelle Darstellung – nur maschinenlesbare Daten

ZUGFeRD

  • Hybridformat: PDF-Datei mit eingebettetem XML
  • Visuell wie eine normale PDF-Rechnung lesbar
  • Die maschinenlesbaren Daten stecken im XML-Teil
  • Verbreitet im B2B-Bereich
  • Aktuell in Version 2.3.2

Warum reicht eine PDF-Ablage nicht?

Viele Freelancer machen den Fehler, E-Rechnungen einfach als PDF zu speichern. Das Problem: Bei einer E-Rechnung ist die XML-Datei das rechtlich bindende Dokument – nicht die PDF-Darstellung.

Wenn du nur das PDF speicherst:

  • Gehen die maschinenlesbaren Daten verloren
  • Kannst du die Echtheit der Rechnung nicht nachweisen
  • Ist die Archivierung nicht GoBD-konform

Die GoBD verlangt, dass Dokumente im Originalformat aufbewahrt werden. Bei einer XRechnung ist das die XML-Datei. Bei ZUGFeRD sind es sowohl die PDF- als auch die XML-Komponente.

So archivierst du E-Rechnungen richtig

Schritt 1: Format erkennen

Wenn du eine Rechnung per E-Mail erhältst, prüfe das Format:

  • .xml-Datei → XRechnung
  • .pdf-Datei mit eingebetteter XML → ZUGFeRD
  • Nur .pdf → Keine E-Rechnung (normale digitale Rechnung)

Schritt 2: Originalformat aufbewahren

Speichere immer das vollständige Originaldokument:

  • Bei XRechnung: die XML-Datei
  • Bei ZUGFeRD: die gesamte PDF-Datei (die XML ist eingebettet)
  • Niemals nur einen Ausdruck oder Screenshot

Schritt 3: GoBD-konform archivieren

Das Originaldokument muss:

  • Unveränderbar gespeichert werden (SHA-256 Prüfsumme)
  • In einem Audit-Trail protokolliert werden
  • Teil deiner Verfahrensdokumentation sein
  • Über die gesamte Aufbewahrungsfrist zugänglich bleiben (8 Jahre für Rechnungen)

Schritt 4: Metadaten erfassen

Für eine ordnungsgemäße Archivierung sollten folgende Metadaten erfasst werden:

  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Absender
  • Betrag
  • Dokumentenkategorie

Bei E-Rechnungen können diese Daten automatisch aus der XML-Datei ausgelesen werden – ein großer Vorteil gegenüber eingescannten Papierrechnungen.

Übergangsfristen und Zeitplan

Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise eingeführt:

  • Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen senden
  • Ab 1. Januar 2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen senden

Als Freelancer musst du also jetzt schon E-Rechnungen empfangen und archivieren können. Und spätestens 2028 musst du auch selbst E-Rechnungen versenden.

Häufige Fehler beim E-Rechnungs-Archivieren

Fehler 1: Nur PDF speichern

Wie oben erklärt – die XML ist das Original. Nur das PDF aufzubewahren ist nicht ausreichend.

Fehler 2: E-Rechnungen ausdrucken

Einige Freelancer drucken E-Rechnungen aus und heften sie ab. Das widerspricht dem GoBD-Grundsatz, dass digitale Originale digital aufbewahrt werden müssen.

Fehler 3: In Dropbox/Google Drive ablegen

Cloud-Speicher sind keine GoBD-konforme Archivlösung. Es fehlt an Unveränderbarkeit, Audit-Trail und Verfahrensdokumentation. Mehr dazu in unserem Artikel „Dropbox ist nicht GoBD-konform".

Fehler 4: Keine Verfahrensdokumentation

Auch der Umgang mit E-Rechnungen muss in der Verfahrensdokumentation beschrieben sein.

So macht archivpflicht.de es einfach

archivpflicht.de wurde für genau diesen Anwendungsfall entwickelt:

  1. Upload: E-Rechnung hochladen (XML oder PDF mit eingebetteter XML)
  2. Automatische Erkennung: Format wird erkannt, Metadaten werden ausgelesen
  3. Revisionssichere Speicherung: SHA-256 Prüfsumme, lückenloser Audit-Trail
  4. Originalformat: XML wird immer im Original aufbewahrt
  5. DATEV-Export: Alle Belege für den Steuerberater exportierbar

Fazit

E-Rechnungen richtig zu archivieren ist Pflicht – aber kein Hexenwerk. Achte darauf, immer das Originalformat (XML) aufzubewahren, nutze eine GoBD-konforme Archivlösung und vergiss die Verfahrensdokumentation nicht. Mit archivpflicht.de ist das in wenigen Minuten erledigt.

Jetzt E-Rechnungen sicher archivieren →

Belege GoBD-konform archivieren

archivpflicht.de macht GoBD-konforme Archivierung einfach. Für Freelancer und Kleinunternehmer.

Jetzt kostenlos testen