E-Rechnung archivieren: So geht's für Freelancer
Seit 2025 gilt die E-Rechnungspflicht. Erfahre, wie du XRechnung und ZUGFeRD als Freelancer GoBD-konform archivierst.
Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für viele Freelancer wirft das Fragen auf: Was genau ist eine E-Rechnung? Wie archiviert man sie richtig? Und was passiert, wenn man es falsch macht?
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist kein PDF. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat – konkret eine XML-Datei, die alle Rechnungsdaten in einem standardisierten Format enthält.
In Deutschland gibt es zwei gängige Formate:
XRechnung
- Reines XML-Format
- Wird vor allem im B2G-Bereich (Business-to-Government) eingesetzt
- Standard für öffentliche Auftraggeber
- Keine visuelle Darstellung – nur maschinenlesbare Daten
ZUGFeRD
- Hybridformat: PDF-Datei mit eingebettetem XML
- Visuell wie eine normale PDF-Rechnung lesbar
- Die maschinenlesbaren Daten stecken im XML-Teil
- Verbreitet im B2B-Bereich
- Aktuell in Version 2.3.2
Warum reicht eine PDF-Ablage nicht?
Viele Freelancer machen den Fehler, E-Rechnungen einfach als PDF zu speichern. Das Problem: Bei einer E-Rechnung ist die XML-Datei das rechtlich bindende Dokument – nicht die PDF-Darstellung.
Wenn du nur das PDF speicherst:
- Gehen die maschinenlesbaren Daten verloren
- Kannst du die Echtheit der Rechnung nicht nachweisen
- Ist die Archivierung nicht GoBD-konform
Die GoBD verlangt, dass Dokumente im Originalformat aufbewahrt werden. Bei einer XRechnung ist das die XML-Datei. Bei ZUGFeRD sind es sowohl die PDF- als auch die XML-Komponente.
So archivierst du E-Rechnungen richtig
Schritt 1: Format erkennen
Wenn du eine Rechnung per E-Mail erhältst, prüfe das Format:
- .xml-Datei → XRechnung
- .pdf-Datei mit eingebetteter XML → ZUGFeRD
- Nur .pdf → Keine E-Rechnung (normale digitale Rechnung)
Schritt 2: Originalformat aufbewahren
Speichere immer das vollständige Originaldokument:
- Bei XRechnung: die XML-Datei
- Bei ZUGFeRD: die gesamte PDF-Datei (die XML ist eingebettet)
- Niemals nur einen Ausdruck oder Screenshot
Schritt 3: GoBD-konform archivieren
Das Originaldokument muss:
- Unveränderbar gespeichert werden (SHA-256 Prüfsumme)
- In einem Audit-Trail protokolliert werden
- Teil deiner Verfahrensdokumentation sein
- Über die gesamte Aufbewahrungsfrist zugänglich bleiben (8 Jahre für Rechnungen)
Schritt 4: Metadaten erfassen
Für eine ordnungsgemäße Archivierung sollten folgende Metadaten erfasst werden:
- Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Absender
- Betrag
- Dokumentenkategorie
Bei E-Rechnungen können diese Daten automatisch aus der XML-Datei ausgelesen werden – ein großer Vorteil gegenüber eingescannten Papierrechnungen.
Übergangsfristen und Zeitplan
Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise eingeführt:
- Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen senden
- Ab 1. Januar 2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen senden
Als Freelancer musst du also jetzt schon E-Rechnungen empfangen und archivieren können. Und spätestens 2028 musst du auch selbst E-Rechnungen versenden.
Häufige Fehler beim E-Rechnungs-Archivieren
Fehler 1: Nur PDF speichern
Wie oben erklärt – die XML ist das Original. Nur das PDF aufzubewahren ist nicht ausreichend.
Fehler 2: E-Rechnungen ausdrucken
Einige Freelancer drucken E-Rechnungen aus und heften sie ab. Das widerspricht dem GoBD-Grundsatz, dass digitale Originale digital aufbewahrt werden müssen.
Fehler 3: In Dropbox/Google Drive ablegen
Cloud-Speicher sind keine GoBD-konforme Archivlösung. Es fehlt an Unveränderbarkeit, Audit-Trail und Verfahrensdokumentation. Mehr dazu in unserem Artikel „Dropbox ist nicht GoBD-konform".
Fehler 4: Keine Verfahrensdokumentation
Auch der Umgang mit E-Rechnungen muss in der Verfahrensdokumentation beschrieben sein.
So macht archivpflicht.de es einfach
archivpflicht.de wurde für genau diesen Anwendungsfall entwickelt:
- Upload: E-Rechnung hochladen (XML oder PDF mit eingebetteter XML)
- Automatische Erkennung: Format wird erkannt, Metadaten werden ausgelesen
- Revisionssichere Speicherung: SHA-256 Prüfsumme, lückenloser Audit-Trail
- Originalformat: XML wird immer im Original aufbewahrt
- DATEV-Export: Alle Belege für den Steuerberater exportierbar
Fazit
E-Rechnungen richtig zu archivieren ist Pflicht – aber kein Hexenwerk. Achte darauf, immer das Originalformat (XML) aufzubewahren, nutze eine GoBD-konforme Archivlösung und vergiss die Verfahrensdokumentation nicht. Mit archivpflicht.de ist das in wenigen Minuten erledigt.
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