E-Rechnung

E-Rechnungen GoBD-konform archivieren

Seit Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland. archivpflicht.de archiviert Ihre XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien automatisch GoBD-konform — mit SHA-256 Prüfsummen und lückenlosem Audit-Trail.

Was ist die E-Rechnungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im strukturierten XML-Format empfangen zu können. Die Regelung basiert auf dem Wachstumschancengesetz und setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU um.

Die Pflicht wird stufenweise eingeführt: Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und archivieren können. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz selbst E-Rechnungen versenden. Ab 2028 gilt die Versandpflicht dann für alle Unternehmen im B2B-Bereich.

Auch als Freelancer oder Kleinunternehmer sind Sie betroffen: Sobald Sie eine E-Rechnung erhalten, müssen Sie diese im Originalformat aufbewahren — GoBD-konform und revisionssicher, mindestens 10 Jahre lang.

XRechnung vs. ZUGFeRD — die zwei Formate

In Deutschland haben sich zwei E-Rechnungsformate etabliert. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen — unterscheiden sich aber grundlegend in Aufbau und Einsatzbereich.

XRechnung

Reines XML-Format nach dem europäischen Standard EN 16931. Wird primär im B2G-Bereich (Business-to-Government) eingesetzt, also bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Die Datei ist nicht menschenlesbar und erfordert spezielle Software zur Anzeige.

  • Pflichtformat für öffentliche Auftraggeber
  • Reine XML-Struktur, maschinenlesbar
  • Validierbar gegen offizielle Schematron-Regeln

ZUGFeRD

Hybridformat: Ein PDF/A-3 Dokument mit eingebetteter XML-Datei. Besonders verbreitet im B2B-Bereich, da das PDF für Menschen lesbar bleibt, während die XML-Daten maschinell verarbeitet werden können. Ab Version 2.0 konform mit EN 16931.

  • PDF + XML in einer Datei (Hybrid)
  • Menschenlesbar und maschinenlesbar
  • Weit verbreitet in der deutschen Wirtschaft

Beide Formate müssen im Originalformat archiviert werden. archivpflicht.de unterstützt XRechnung und ZUGFeRD gleichermaßen.

Warum reicht eine PDF-Ablage nicht?

Viele Unternehmer speichern E-Rechnungen als PDF-Ausdruck oder Screenshot ab. Das ist aus GoBD-Sicht nicht ausreichend.

Bei einer E-Rechnung ist die XML-Datei das rechtlich bindende Dokument — nicht die visuelle PDF-Darstellung. Die GoBD schreiben vor, dass Dokumente in dem Format archiviert werden müssen, in dem sie empfangen wurden (Grundsatz der Unveränderbarkeit, GoBD Rz. 119-121).

Wer nur das PDF speichert, verliert die strukturierten Rechnungsdaten und verstößt gegen die Aufbewahrungspflichten. Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Buchführung beanstanden — im schlimmsten Fall droht eine Hinzuschätzung.

archivpflicht.de speichert Ihre E-Rechnungen automatisch im Originalformat. Die XML-Daten bleiben vollständig erhalten und werden durch SHA-256 Prüfsummen vor nachträglicher Veränderung geschützt.

So archiviert archivpflicht.de Ihre E-Rechnungen

Von der Datei bis zum revisionssicheren Archiv — in wenigen Sekunden.

Schritt 1

Datei hochladen

Laden Sie Ihre E-Rechnung per Drag & Drop hoch — ob XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML).

Schritt 2

Automatische Erkennung

Das System erkennt automatisch das Format und extrahiert die strukturierten Rechnungsdaten aus der XML-Datei.

Schritt 3

Original bewahren

Die Originaldatei wird exakt so gespeichert, wie Sie sie erhalten haben. Keine Konvertierung, kein Datenverlust.

Schritt 4

SHA-256 Prüfsumme

Eine SHA-256 Prüfsumme wird berechnet und im Audit-Trail gespeichert. Jede nachträgliche Veränderung wird erkannt.

Schritt 5

Revisionssichere Speicherung

Ihr Dokument wird revisionssicher archiviert: Append-only Audit-Log, Soft-Delete-Schutz und lückenloser Audit-Trail.

Schritt 6

Durchsuchbare Metadaten

Rechnungsnummer, Datum, Betrag und Absender werden automatisch extrahiert und sind sofort durchsuchbar.

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